Änderung der BGS-EWS – Einführung einer Grundgebühr für Schmutzwasser
Mit der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zum 01. Januar 2023 eine Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung eingeführt.
Die gesamte Schmutzwassergebühr für die angeschlossenen Verbraucher berechnet sich somit aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr.
Die Grundgebühr bemisst sich nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler. Der Dauerdurchfluss kann am Wasserzähler selbst abgelesen oder beim Trinkwasserversorger nachgefragt werden. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis | 4 | m³/h | 60 €/Jahr | |
bis | 10 | m³/h | 150 €/Jahr | |
bis | 16 | m³/h | 240 €/Jahr | |
über | 16 | m³/h | 360 €/Jahr |
Die Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser bemisst sich wie bisher anhand des Trinkwasserverbrauchs. Die Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser beträgt 2,97 € pro Kubikmeter Abwasser.
Die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers bemisst sich wie bisher anhand der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, die in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,68 € je m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche.