Änderung der BGS-EWS – Einführung einer Grundgebühr für Schmutzwasser
Mit der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zum 01. Januar 2023 eine Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung eingeführt.
Die gesamte Schmutzwassergebühr für die angeschlossenen Verbraucher berechnet sich somit aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr.
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